Wer Wohnraum anzubieten hat, egal in welcher Größ und in welcher Form, kann beim Landkreis Cloppenburg unter diesem Link ein unverbindliches Angebot unterbreiten. Die Kreisverwaltung sammelt dann alle Wohnangebote und leitet sie an das zuständige Sozialamt der jeweiligen Stadt- oder Gemeinde weiter. Bezahlt wird nach Vertragsabschluss nach den Mietrichtwerten.
Aktuell gibt es keine Termine.
Wer Wohnraum anzubieten hat, egal in welcher Größe und in welcher Form, kann beim Landkreis Cloppenburg unter diesem Link ein unverbindliches Angebot unterbreiten. Die Kreisverwaltung sammelt dann alle Wohnangebote und leitet sie an das zuständige Sozialamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde weiter. Bezahlt wird nach Vertragsabschluss nach den Mietrichtwerten.
Nein. Die geflüchteten Menschen können aber Sozialleistungen für ihren Lebensunterhalt beantragen. Das können Sie beim für Sie zuständigen örtlichen Sozialamt der Städte und Gemeinden.
Nein, es wird empfohlen, die Möglichkeit einer Haftpflichtversicherung zu prüfen. Sollten Schäden aus Versehen verursacht werden, kommen dafür die Sozialämter nicht auf.
Nein, das ist nicht möglich. Der visumsfreie Aufenthalt berechtigt nur zur Einreise und zum Aufenthalt, aber nicht zur Arbeit. Das gilt auch für die Verlängerung des visumsfreien Aufenthalts. Aktuelle Informationen findet man auch hier.