Die Vermittlung von Kindertagespflegepersonen obliegt kreisweit dem Kindertagespflegebüro in Cloppenburg. Wenn Sie für Ihr Kind unter 3 Jahren eine Betreuung benötigen, können Sie zwischen der Betreuung in der Krippe oder einer Tagesmutter / eines Tagesvaters wählen. Ab einem Alter von 3 Jahren ist der Kindergarten in Anspruch zu nehmen. Ergänzende Betreuung außerhalb der Öffnungszeiten des Kindergartens kann jedoch weiterhin durch eine Kindertagespflegeperson erfolgen.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Kindertagespflegebüro unter Tel. 04471/1844980 oder auf der entsprechenden Homepage.
Übernahme der Tagespflegekosten
Die Kosten der Betreuung für Kinder durch Tagespflegepersonen werden unter folgenden Voraussetzungen übernommen:
Für Kinder ab dem 1. bis zum 3. Lebensjahr
besteht Rechtsanspruch bis 20 Stunden wöchentlich. Für darüberhinausgehende Betreuung muss Bedarf nachgewiesen werden (Arbeit, Ausbildung etc.)
Für alle anderen Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
kann auch zusätzliche Tagespflege in Anspruch genommen werden. Hier muss aber grundsätzlich Bedarf nachgewiesen werden, da der Rechtsanspruch (20 Std. wöchentlich) normalerweise bereits durch Kindergarten bzw. Schule aufgebraucht ist.
Die Mindestbetreuungszeit bei allen Tagespflegeverhältnissen muss allerdings 5 Std. wöchentlich betragen.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Benötigte Unterlagen für die Übernahme der Tagespflegekosten
- Lohn- oder Gehaltsnachweise (Bruttoeinkommen)
- Einkommenssteuerbescheid
- Arbeitszeitenbescheinigung
Formulare