Cappeln, 4. Oktober 2024 - Die Gemeinde Cappeln bedauert die Entscheidung des 11. Senats des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, die Klage gegen den Bau der 380-kV Höchstspannungsleitung Conneforde-Cloppenburg-Merzen abzuweisen. Dies betrifft insbesondere die geplante Freileitung, die die Gemeinde in einem „Zick-Zack-Kurs" erheblich beeinträchtigen wird.
Bürgermeister Marcus Brinkmann erklärt dazu: ,,Wir haben von Anfang an kritisch und konstruktiv an diesem Prozess teilgenommen und zahlreiche Optimierungsvorschläge eingebracht, um die Belastungen für unsere Bürgerinnen und Bürger zu minimieren. Es ist enttäuschend, dass unsere Argumente, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf die Planungshoheit der Gemeinde und die Nähe der Strommasten zu Wohngebieten, nicht ausreichend gewürdigt wurden.“
Die Gemeinde hatte eine Erdverkabelung beantragt bzw. alternativ die mit der TenneT vereinbarte Verschiebung des Mastes 46 gefordert, um die zukünftige Entwicklung des Ortsteils Sevelten zu ermöglichen. Trotz dieser Bemühungen wurde die Klage abgewiesen. Eine Verschiebung des Mastes war nach Ansicht der TenneT und der zuständigen Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr aufgrund von Fledermausbeständen nicht möglich.
Bürgermeister Brinkmann fügt hinzu: ,,Wir akzeptieren das Urteil und warten auf die Urteilsbegründung. Die Gemeinde Cappeln kann sich nicht vorwerfen lassen, untätig geblieben zu sein. Durch unser engagiertes Vorgehen konnten wir wenigstens den Bau des Konverters in Nutteln verhindern und den Ausbau der Kampstraße erreichen.“