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Fundsachen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.


Aufbewahrung und Versteigerung

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen können in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert werden. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.


Tiere

Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen, wo Sie das Tier gefunden haben und dort den Fund anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde vor Ort können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort direkt abgeben. Rufen Sie vorher an, um die Details zu klären! Das Tier wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung im nächsten Tierheim untergebracht.
Sollten Sie ein Tier finden und es ist außerhalb der Öffnungszeiten der Gemeinde, dann wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Bauhofes unter 04478 / 6082555, die sich dann um die weitere Angelegenheit kümmern.


Wichtig: Eine direkte Abgabe im Tierheim ist nur nach vorheriger Absprache mit der Gemeinde gestattet. Erfolgt die Abgabe ohne Zustimmung, müssen entstehende Kosten vom Finder oder der abgebenden Person selbst getragen werden. Die Gemeinde übernimmt diese Kosten nicht.


An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde. Sie erreichen den Fachdienst Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung unter 04478 / 9484-15.

 

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