Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in der Schule oder Kindertagesstätte teilnehmen und bei Schulausflügen und Klassenfahrten dabei sind. Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht den Kindern mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen im Verein Fußball zu spielen, zu musizieren, in der Schulkantine mitzuessen oder im Bedarfsfall ganz gezielt Unterstützung durch Lernförderung zu bekommen.
Berechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht gedeckt werden können.
Das Bildungs- und Teilhabepaket gilt grundsätzlich für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren. Bei den Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport, Spiel und Freizeit liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.